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Magazin: Bundesregierung hält Zurückweisungen an Grenze für zulässig

Archivmeldung vom 23.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Flüchtlinge warten auf der Grenz­brücke zwischen dem öster­reichi­schen Salzburg und dem bayeri­schen Freilassing auf die Re­gistrie­rung bei der Ein­reise (23. September 2015)
Flüchtlinge warten auf der Grenz­brücke zwischen dem öster­reichi­schen Salzburg und dem bayeri­schen Freilassing auf die Re­gistrie­rung bei der Ein­reise (23. September 2015)

Foto: Eweht
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesregierung hält die Zurückweisung von Asylbewerbern an der deutschen Grenze für rechtlich zulässig. Das geht nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" aus einem gemeinsamen Papier von Bundesinnen- und Bundesjustizministerium hervor.

In der Analyse der Ministerien heißt es, jeder EU-Mitgliedstaat habe nach der Dublin-III-Verordnung das Recht, einen Schutzsuchenden in einen sogenannten sicheren Drittstaat zurückzuweisen. Unklar sei aber, ob formal auch ein EU-Mitgliedstaat als "sicherer Drittstaat" gelten könne. Dies sei "mit rechtlichen Risiken behaftet", heißt es laut "Spiegel" in dem Papier. Es erscheine aber vertretbar.

Außerdem ergebe sich aus dem "derzeitigen Systemversagen des europäischen (Außen-)Grenzschutz- und Asylsystems" mit der "Durchleitung von Tausenden Schutzsuchenden an die deutsche Grenze" eine "fundamental neue Situation", die ein Vorgehen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit eröffne, heißt es weiter. Entscheiden müsse aber am Ende die Politik.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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