Katja Kipping: Existenzsicherung und Teilhabemöglichkeit - ein Recht aller Bürgerinnen und Bürger
Archivmeldung vom 01.10.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAm 1. Oktober 1927 trat das Gesetz über die Arbeitslosenversicherung in Kraft. Damit wurden die provisorischen Regelungen der Erwerbslosenfürsorge ersetzt und ein bedingter Rechtsanspruch auf eine Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit geschaffen. Das war ein sozialer Fortschritt.
Zum 80. Jahrestag des 
Inkrafttretens des Gesetzes erklärt die stellvertretende 
Parteivorsitzende Katja Kipping (MdB): 
Die von der Lohnhöhe und Beitragszahlungen abhängige Leistung an 
den Erwerbslosen hatte aber von Anfang an zwei grundlegende 
Nachteile. Nur wer Beiträge zu Versicherung eingezahlt hatte, erwarb 
damit einen Leistungsanspruch. Die Leistungshöhe war abhängig vom 
vorherigen Verdienst. Menschen mit niedrigem Lohn und keiner 
sozialversicherungspflichtigen Arbeit erreichte der soziale Schutz 
nicht. Armut und Ausgrenzung vieler Bürgerinnen und Bürger aus dem 
Leistungsbezug waren und sind die Folge. 
Durch die Politik wurden über die Jahre die generelle 
Anspruchshöhe, die Dauer des Leistungsbezuges und die 
Zumutbarkeitskriterien zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit permanent 
verändert - zu ungunsten der Leistungsberechtigten. Mit den 
Hartz-Gesetzen wurde die Arbeitslosenversicherung auf ein skandalöses
Minimum geschrumpft. Nach kurzer Anspruchszeit droht nun der freie 
Fall in die Armut. 
Heute, 80 Jahre nach der Einführung der Arbeitslosenversicherung, 
kommt es darauf an, das Arbeitslosengeld I wieder zu stärken. Dies 
hat offenbar auch die SPD erkannt und denkt über Korrekturen der 
Agenda 2010 nach. 
Diese Korrektur ist überfällig, eine Stärkung des Arbeitslosengeldes 
allein reicht aber nicht aus. Es muss ergänzt werden durch eine 
Mindestabsicherung nach unten. Auch Menschen, die keinen Anspruch auf
das Arbeitslosengeld erwerben, haben ein Anrecht auf eine 
gesellschaftliche Teilhabe. 
Ich fordere daher, neben sinnstiftender und Existenz sichernder 
Arbeit und einem gesetzlichen Mindestlohn, die Anhebung der Höhe des 
Arbeitslosengeldes I auf 75 % des vorherigen Verdienstes und eine 
bedeutend längere Anspruchsdauer als es heute der Fall ist. 
Die soziale Sicherheit von Menschen darf grundsätzlich nicht mehr von deren Status als Arbeitender oder Nichtarbeitender abhängig sein, sondern ist an ihren Status als Bürgerin und Bürger zu koppeln. Soziale Sicherheit ist ein unveräußerliches individuelles Bürgerrecht, das jeder und jedem das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe zugesteht. Nur so kann auch eine Demokratie Bestand haben. Daher soll eine bedarfsorientierte und repressionsfreie Grundsicherung in Höhe von 800 EUR allen Bürgerinnen und Bürgern, die nicht durch Erwerbsarbeit, vorrangige Sozialleistungen wie das ALG I oder sonstige eigene Einkommen ausreichend abgesichert sind, ihre Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Diese Grundsicherung ist im Bedarfsfall zu ergänzen durch einen Anspruch auf Wohngeld und eine ausreichende Krankenversicherung.
Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE
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