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Fraktionsübergreifende Bundestags-Mehrheit will Staatsleistungen an Kirchen neu regeln

Archivmeldung vom 04.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bundestag : Plenarsaal
Bundestag : Plenarsaal

Foto: Kemmi.1
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Bundestag zeichnet sich eine fraktionsübergreifende Mehrheit dafür ab, die sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen neu zu regeln. Im Jahr 2010 etwa erhielten die christlichen Glaubensgemeinschaften insgesamt rund 460 Millionen Euro von den Bundesländern, wie der "Spiegel" berichtet.

Die Staatsleistungen gehen auf die Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter durch den sogenannten Reichsdeputationshauptschluss von 1803 zurück. Die Landesherren verpflichteten sich damals, unter anderem für die Besoldung kirchlicher Würdenträger aufzukommen. Dies gilt bis heute, obwohl Artikel 140 des Grundgesetzes eine bundesrechtliche Neuregelung verlangt, die bisher aber nicht vorgelegt wurde.

Ein Entwurf der Linksfraktion mit dem Ziel, die jährlichen Staatszahlungen an die Kirche durch eine Einmalzahlung abzulösen, wird derzeit im Innenausschuss des Parlaments beraten. Sowohl die schwarz-gelbe Koalition als auch die SPD befürworteten im Prinzip den Vorstoß der Linken, das Verfahren generell zu überdenken.

Die bisherige Regelung sei ein Relikt aus dem vorletzten Jahrhundert, sagte der religionspolitische Sprecher der Linken, Raju Sharma. Nach jahrhundertelangen Zahlungen seien die Staatsleistungen abgegolten, es sei an der Zeit, "Inventur zu machen". Der SPD-Abgeordnete Rolf Schwanitz nennt das Linken-Papier "einen sehr guten und längst überfälligen Gesetzentwurf".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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