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FDP: Kein Recht auf Online-Durchsuchung privater Computer -"Koalition täuscht Öffentlichkeit"

Archivmeldung vom 24.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die FDP wirft der Bundesregierung vor, schon heute ohne ausreichende gesetzliche Grundlage so genannte Online-Durchsuchungen auf privaten Computern durchzuführen. Der Innenexperte der Liberalen, Hartfrid Wolff, sagte den Stuttgarter Nachrichten (Wochenende):

"Offenbar hat die Regierung die Öffentlichkeit bisher getäuscht, da sie behauptet, dass Bundesamt für Verfassungsschutz habe schon jetzt das Recht zur Online-Durchsuchung." Das sei nicht der Fall.

Tatsächlich hatte der Bundesgerichtshof Bedenken geltend gemacht und weiter gehende gesetzliche Regelungen angemahnt. Auch das Bundesverfassungsgericht nimmt die PC-Fahndung ausdrücklich von den zulässigen Methoden der Informationsbeschaffung aus. Wolff sorgt sich vor allem um den Schutz des Intim- und Privatbereichs der Bürger: "Die CDU/CSU gibt vor, die Internet-Kriminalität bekämpfen zu wollen, hat sich aber in erster Linie den Einbruch in den Computer auf die Fahnen geschrieben."

Gut organisierte Banden könnten sich gegen Online-Durchsuchungen schützen, "der einfache Bürger nicht". Terrorismus und Kinderpornografie ließen sich bereits über Durchsuchungen, Beschlagnahme von Festplatten, Telefon- und Internetüberwachung bekämpfen.

Quelle: Pressemitteilung Stuttgarter Nachrichten

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