Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Bundesjustizministerium geht auf Distanz zu Referentenentwurf zur Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehen

Bundesjustizministerium geht auf Distanz zu Referentenentwurf zur Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehen

Archivmeldung vom 16.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hochzeit von Mathieu Chantelois und Marcelo Gomez in Toronto, eine der ersten gleichgeschlechtlichen Ehen in Kanada. Bild: wikipedia.org
Hochzeit von Mathieu Chantelois und Marcelo Gomez in Toronto, eine der ersten gleichgeschlechtlichen Ehen in Kanada. Bild: wikipedia.org

Das Bundesjustizministerium distanziert sich von einem Referentenentwurf des eigenen Hauses vom 5. März über ein Gesetz zur Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehen und will ihn nun überarbeiten. Das geht nach einem Bericht des "Kölner Stadt-Anzeiger" aus der Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage des innenpolitischen Sprechers der grünen Bundestagsfraktion, Volker Beck, hervor.

Zugleich lehnt das Ministerium eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paar ab. "Vor allem die umfassende Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft des Entwurfs ist verwirrend", heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung werde den Referentenentwurf deshalb nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme am 8. Mai 2015 "überarbeiten und dann als Regierungsentwurf vorlegen". Er war am 5. März allen Fraktionen, dem Bundesrat und dem Rechtsausschuss des Bundestages übersandt worden. Weiter heißt es: "Mit Blick auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts würde eine Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts eine Änderung des Grundgesetzes voraussetzen." Die Bundesregierung beabsichtige eine derartige Änderung des Grundgesetzes nicht. "Im Übrigen wäre bei einer Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft und damit seine Angleichung an die Ehe überflüssig." Beck kritisierte dies. In 150 Regelungen und 50 Gesetzen würden gleichgeschlechtliche Paare weiter benachteiligt, sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Der Referentenentwurf beinhalte aber nur einen kleinen Teil der erforderlichen Änderungen. Von den mehr als 50 Gesetzen und Verordnungen, die geändert werden müssten, wolle das Justizministerium bloß 21 novellieren und das oftmals unzureichend und sogar teilweise schlampig. Wörtlich erklärte er: "Das Versprechen der schwarz-roten Koalition, rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, zu beseitigen, ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben wurde." Die Erklärung, wonach das Grundgesetz eine Öffnung der Ehe verbiete, kommentierte der Grünen-Politiker mit den Worten: "Das ist in der Theorie falsch. In der Praxis gewährt die SPD damit der ewiggestrig-homophoben CDU/CSU eine Sperrminorität für die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren auf ewig."

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte schott in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige