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Früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichts: Digitale Wahlen müssten ins Grundgesetz

Archivmeldung vom 09.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wahlcomputer: Seit vielen Jahren weltweit eingesetzt und praktisch 100% aller Wahlen wurden manipuliert (Symbolbild)
Wahlcomputer: Seit vielen Jahren weltweit eingesetzt und praktisch 100% aller Wahlen wurden manipuliert (Symbolbild)

CC BY 3.0 br, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=377081

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat in der Debatte um digitale Parteitage Grünen und FDP in der Annahme widersprochen, es bräuchte dafür keine Änderung des Grundgesetzes.

"Ich hätte keine Bedenken, wenn man neben der notwendigen Änderung des Parteiengesetzes auch das Grundgesetz entsprechend ändern würde, um digitale Wahlen unter besonderen Umständen zu ermöglichen. Um Rechtssicherheit zu haben, wäre es sogar entscheidend, diese Möglichkeit in der Verfassung zu verankern", sagte Papier der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). "Damit wäre dann jeder Streit über die Zulässigkeit digitaler Vorstandswahlen ausgeräumt", so Papier weiter.

Durch eine ausdrückliche Grundgesetzänderung könnte auch die Möglichkeit geschaffen werden, künftig Parlamentswahlen unter besonderen Umständen digital durchzuführen. In jedem Fall müssten die allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze gewährleistet bleiben. "Die Abgeordneten sind stets in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen", betonte der frühere Verfassungsrichter. Grüne und FDP halten eine Grundgesetzänderung bislang nicht für notwendig, um digitale Parteitage mit Wahlen zu ermöglichen. Union und SPD diskutieren derzeit noch über Möglichkeiten, Wahlen auch ohne Präsenzparteitage abzuhalten.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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