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Winkelmeier-Becker: Kriminalitätsbekämpfung durch ausreichende Befugnisse der Ermittlungsbehörden ermöglichen

Archivmeldung vom 11.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Am morgigen Freitag berät der Deutsche Bundestag in 1. Lesung einen Gesetzentwurf zu einer Richtlinienumsetzung im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Darin enthalten ist auch eine gesetzliche Grundlage für die Erhebung von aus betrieblichen Gründen gespeicherten Standortdaten.

Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Mit der neuen Regelung ermöglichen wir wieder, dass die Ermittlungsbehörden bei schweren Straftaten auf geschäftlich gespeicherte Standortdaten zugreifen können. Dies ist ein wichtiger Baustein bei der Kriminalitätsbekämpfung. Zurzeit darf auf aus betrieblichen Gründen gespeicherte Standortdaten nicht zugegriffen werden, auch wenn sie vorhanden sind. Im Kampf gegen die Kriminalität müssen wir den Ermittlungsbehörden aber alle erforderlichen Befugnisse erteilen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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