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FDP will auf Verfassungsklage gegen Paragraf 219a verzichten

Archivmeldung vom 03.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Stephan Thomae (2018)
Stephan Thomae (2018)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Stephan Thomae: Änderung des Aufenthaltsgesetzes [Bundestag 19.01.2018]" / Eigenes Werk

Anders als geplant will die FDP beim Bundesverfassungsgericht nicht gegen den neu gefassten Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches klagen, der das "Werben" für Abtreibungen weiter unter Strafe stellt.

"Wir haben die Erfolgsaussichten prüfen lassen und bewerten sie als sehr gering. Deshalb werden wir diese Bemühungen nicht weiter verfolgen", sagte Stephan Thomae, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion, den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland". Klagen gegen Strafrechtsnormen hätten "vor dem Bundesverfassungsgericht noch nie Erfolg" gehabt. Zudem wolle man das Verfassungsgericht nicht mit Klagen konfrontieren, die aussichtslos seien, so der FDP-Politiker weiter.

Er werde sich nicht widersetzen, wenn Grüne und Linke zu einer anderen Einschätzung kämen, sagte Thomae. Doch er rechne nicht damit. Thomae hatte die Erfolgsaussichten auch im Namen der beiden anderen Bundestagsfraktionen prüfen lassen. Bei einer entsprechenden Normenkontrollklage des Bundestages müssen 25 Prozent der Abgeordneten des Bundestages mitziehen. Nur gemeinsam erreichen die drei Fraktionen dieses Quorum. Bei den Grünen verlautete am Donnerstag, die Sache sei noch nicht entschieden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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