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Bundesrat mahnt Verbesserungen bei Europäischer Rechtsetzung an

Archivmeldung vom 04.11.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Bundesrat hat gestern eine Stellungnahme zum jährlichen Kommissionsbericht über die Anwendung des Subsidiaritäts- und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Gemeinschaftsrecht beschlossen. Erstmals wird er seine Stellungnahme der Kommission direkt übermitteln.

Der Bericht befasst sich mit den Fortschritten bei der Verbesserung der Rechtsetzung im Jahr 2005 und zeigt auf, wie bei EU-Vorhaben zum Beispiel auf Folgen- und Verwaltungskostenabschätzung, Nutzung von Expertenwissen und die Anhörung interessierter Kreise geachtet worden ist. Die Kommission berichtet darüber, wie sie die Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit bei der Ausübung ihres Initiativrechts beachtet und inwiefern diese vom Europäischen Parlament und vom Rat bei der Änderung von Vorschlägen berücksichtigt worden sind. Nach Ansicht der Kommission ist es notwendig, ein gemeinsames Verständnis für den Begriff des Subsidiaritätsprinzips zu entwickeln.

Der Bundesrat betont in der Stellungnahme zum Bericht die große Bedeutung der Folgenabschätzung bei neuen EU-Rechtsakten und mahnt verstärkte Bemühungen zu Bürokratieabbau und -verhinderung an. Er fordert die Bundesregierung dazu auf, die anstehende deutsche EU-Ratspräsidentschaft dafür zu nutzen, gezielt Bürokratiekosten für Unternehmen und die öffentliche Verwaltung zu senken. Das wünschenswerte Ziel der Reduzierung des gemeinschaftlichen Rechtsbestands sei bei weitem noch nicht erreicht. Der Bundesrat unterstützt daher die Kommission in ihren Bemühungen um Vereinfachung und weist auf entsprechende dazu bereits geäußerte Ländervorschläge hin. Einer der beiden deutschen Vertreter in der von der Kommission eingerichteten Gruppe hochrangiger nationaler Rechtsetzungssachverständiger soll zukünftig von der Länderseite bestimmt werden. Der Prüfung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes soll noch breiterer Raum gegeben werden. Die Folgenabschätzung müsse noch mehr als bisher auf objektiv nachvollziehbare Daten und Fakten konzentriert werden. Der Bundesrat bekräftigt seine bereits geäußerte Forderung, über ihn auch die Länder direkt von der Kommission an der Gesetzesfolgenabschätzung zu beteiligen. Völlig unverständlich sei, dass die Kommission zwar die Notwendigkeit erkenne, ein gemeinsames Verständnis des Begriffs Subsidiaritätsprinzip zu entwickeln, sie sich jedoch kontinuierlich weigere, einen einheitlichen Prüfbogen für eine angemessene Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung auszuarbeiten und konsequent anzuwenden. Der Bundesrat hatte die Festlegung eines "Prüfrasters" bereits wiederholt angemahnt. Bei Anwendung der geforderten standardisierten und objektivierbaren Kriterien könnte auch der Europäische Gerichtshof Verstöße gegen die genannten Grundsätze besser überprüfen. Unabhängig vom weiteren Schicksal des Verfassungsvertrages setzt sich der Bundesrat weiter für die Einführung des darin vorgesehenen Subsidiaritätsfrühwarnsystems ein. Er mahnt darüber hinaus die Verpflichtung der Kommission zur gleichberechtigten Verwendung aller Amtssprachen an. Diese könne nicht dadurch umgangen werden, dass wichtige Anhänge zu Dokumenten als "Arbeitspapier" deklariert und lediglich in Englisch verfasst würden, so wie dies beim vorliegenden Bericht der Fall war.

Quelle: Pressemitteilung Bundesrat

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