Rufe aus CDU nach neuem Straftatbestand gegen Gewalt im Netz
Die Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Bildung, Familie, Jugend, Frauen und Senioren, Anne König, fordert einen neuen Straftatbestand zur Ahndung gezielter digitaler Inszenierung und Verbreitung realer Gewalthandlungen.
König schreibt in einem Gastbeitrag für die FAZ, zwischen der
massenhaften Verbreitung enthemmender Gewaltaufnahmen in sozialen
Netzwerken durch Minderjährige und dem Anstieg der Zahl minderjähriger
Tatverdächtiger bei Gewaltdelikten bestehe ein Zusammenhang. Die
bisherige Regulierung sozialer Netzwerke im Bundesrecht sei lückenhaft:
Die bereits im Strafgesetzbuch enthaltenen Tatbestände gegen
Gewaltdarstellungen und zum Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs
reichten nicht aus, um Minderjährige hinreichend zu schützen.
König
will zudem Plattformbetreiber stärker in die Verantwortung nehmen. Sie
schlägt vor, die Betreiber sozialer Netzwerke für ihre durch
Empfehlungsalgorithmen verursachten psychischen oder sozialen
Schädigungen bei Minderjährigen in Haftung zu nehmen. Dafür solle eine
neue Haftungsnorm in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt werden.
Die
Pflicht zur verlässlichen Altersverifikation sozialer Netzwerke will
König ebenfalls im Bundesrecht regeln. "Für Social-Media-Betreiber heißt
das: Wer keine wirksamen Maßnahmen zur Alterskontrolle ergreift,
sondern womöglich aus wirtschaftlichen Interessen lieber wegsieht, muss
abgeschaltet werden. Seine App darf weder in den App-Shops noch sonst wo
im Netz noch erhältlich sein - für niemanden mehr", fordert König.
Quelle: dts Nachrichtenagentur