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Polizeigewerkschaft sieht geringe Chancen für NPD-Verbot

Archivmeldung vom 03.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, hat vor dem Scheitern des NPD-Verbotsantrags gewarnt: "Ich befürchte, dass im Lauf des Verfahrens trotz aller gegenteiligen Versicherungen doch noch ein V-Mann des Verfassungsschutzes auftaucht und das Verfahren deswegen vom Gericht gekippt wird", sagte er der "Welt". Die Skepsis in dieser Sache von Bundesinnenminister Hans Peter-Friedrich (CSU) bezeichnete er als "klug und vollkommen richtig".

Wendt sagte: "Die Erfolgsaussichten sind äußerst gering, schon weil die immer bedeutungsloser werdende NPD keine Gefahr für die Demokratie darstellt." Der Grünen-Innenexperte Hans-Christian Ströbele erklärte zum Verbotsantrag: "Die NPD bekäme für Jahre eine unverdiente Propagandamöglichkeit", sagte er der "Welt". Es sei zu befürchten, dass sich ein kleiner Anteil der NPD-Mitglieder weiter radikalisieren würde. Die NPD werde zudem durch ihre Rechtsvertreter versuchen, V-Leute erneut als wahre Urheber von Teilen des Verbotsmaterials darzustellen.

Wolfgang Löwer, der beim gescheiterten Verbotsverfahren im Jahr 2003 Prozessbevollmächtigter des Bundestags war, hält die V-Mann-Problematik hingegen für "überschätzt". Der Bonner Jurist sagte der "Welt": "In dieser Frage sind wir übervorsichtig: Es gibt laut Mehrheitsvotum keinen Ausschluss von Verbotsverfahren und Beobachtung." Dennoch sieht Löwer hohe Hürden für den Antrag: "Die Schwierigkeit liegt darin, die aggressiv-kämpferische Grundhaltung der NPD und die Gefahr für die freiheitliche Grundordnung nachweisen zu können." Man werde sehen müssen, "ob die Hinweise auf sogenannte `National befreite Zonen` oder führende Parteimitglieder und deren Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund reichen, um das Aggressiv-Kämpferische ausreichend zu belegen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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