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Roth begrüßt Einigung auf neues Filmfördergesetz

Freigeschaltet am 22.05.2024 um 15:57 durch Mary Smith
Claudia Roth (2013)
Claudia Roth (2013)

Foto: Harald Krichel
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) hat den Beschluss der Novelle des Filmfördergesetzes durch das Bundeskabinett begrüßt. "Es ist ein wichtiger Schritt, dass das Kabinett heute den Entwurf zur Änderung des Filmförderungsgesetzes beschlossen hat", sagte sie am Mittwoch. "Damit haben wir ein weiteres zentrales kultur- und medienpolitisches Vorhaben dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht.

Neben der Reform der kulturellen Filmförderung ist die Novellierung des Filmförderungsgesetzes der zweite wesentliche Baustein für die im Koalitionsvertrag verabredete Neuordnung der Filmförderung", so Roth. Damit werde der deutsche Film "deutlich gestärkt". Mit der Reform sollen die Strukturen und Förderinstrumente des Filmfördergesetzes (FFG) erklärtermaßen flexibler, effizienter und transparenter gestaltet werden. Die Filmförderungsanstalt soll zur zentralen Fördereinrichtung der Filmförderung des Bundes werden. Sie soll künftig sowohl die abgabefinanzierte Förderung nach dem FFG als auch die kulturelle jurybasierte Filmförderung abwickeln. Zudem soll es eine weitgehende Automatisierung der Produktions-, Verleih- und Kinoförderung geben. "Erstmals" sollen auch die Autoren und Regisseure "angemessen am Erfolg eines Films in der Referenzförderung beteiligt werden", so Roth. Die Filmförderungsanstalt soll einen Diversitätsbeirat erhalten, der mit Vertretern der Branche besetzt werden soll und die Anstalt beraten soll. Die erste Fassung von Roth hatte in der Branche bereits ein gemischtes Echo ausgelöst. Begrüßt wurden vor allem die neue Funktion der FFA als gebündelte Agentur für die Bundesfilmförderung und der Automatismus. Kritik gab es dagegen an der bevorzugten Alimentierung der Produzenten. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes könnte es noch eine Weile dauern. Im Bundestag wird es wohl erst im Herbst auf der Tagesordnung stehen - es muss bis Ende des Jahres verabschiedet werden, um am 1. Januar 2025 in Kraft treten zu können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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