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Münchner Gericht öffnet Hofbräukeller für AfD

Archivmeldung vom 12.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Der Hofbräukeller an der Inneren Wiener Straße und am Wiener Markt
Der Hofbräukeller an der Inneren Wiener Straße und am Wiener Markt

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Münchner Hofbräukeller muss per Gerichtsurteil die geplante Parteiveranstaltung der AfD in seinen Räumen „wie vertraglich zugesichert ermöglichen“, berichtet FOCUS Online.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" meldet weiter: "Zuvor hatte die AfD gegen den Gastro-Betrieb geklagt, weil dieser seine Räumlichkeiten nicht für einen Auftritt von Partei-Chefin Frauke Petry zur Verfügung stellen wollte. Wirt Ricky Steinberg hatte die Veranstaltung mit Verweis auf den Ruf seines Lokals und Sicherheitsbedenken abgesagt.

„Es liegt eine einstweilige Verfügung gegen die Steinberg Gastronomie vor, was letztlich der Hofbräukeller ist", erklärte ein Sprecher des Münchner Landgerichts gegenüber FOCUS Online.  Demnach muss der Hofbräukeller der vertraglich zugesicherten Durchführung der Veranstaltung nachkommen.

Zwar kann der Hofbräukeller noch  Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen, aus Zeitgründen wird es wohl aber für die am Freitag geplante Veranstaltung schon zu spät sein. Die AfD erwartet rund 420 Teilnehmer."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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