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Hamburger Innensenator zweifelt an AfD-Verbot

Archivmeldung vom 12.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Plakatwand an der Roten Flora, die abwechselnd von Polizei und Unbekannten übermalt wurde
Plakatwand an der Roten Flora, die abwechselnd von Polizei und Unbekannten übermalt wurde

Foto: C.Suthorn / cc-by-sa-4.0 / commons.wikimedia.org (Beachte die drei notwendigen Links zu Autor, Lizenz und Bilddatei in der Quellenangabe.)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Hamburger Innensenator und Sprecher der SPD-regierten Länder in der Innenministerkonferenz, Andy Grote, zeigt sich mit Blick auf Forderungen nach einem AfD-Verbot skeptisch. "Ein Parteienverbot ist das letzte Mittel und kein Politikersatz", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Rechtem Gedankengut muss in der politischen Auseinandersetzung entgegengetreten werden." Im Übrigen hänge der Erfolg im Kampf dagegen von der Einigkeit aller demokratischen Parteien ab. Sie müssten "Extremisten jedwede Kooperation verweigern". Gleichzeitig gehe es darum, "die Resilienz der Demokratie und ihrer Institutionen zu stärken", fügte Grote hinzu. "Wir müssen die bereits existierenden Schutzmechanismen überprüfen. Das betrifft unter anderem die Frage, ob und wie Extremisten, die nachweislich verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, von der Wahl in Parlamente und politische Ämter ausgeschlossen werden können."

Der SPD-Politiker sagte: "Der Rechtsextremismus ist die größte Bedrohung für unsere Demokratie. Aber unsere Demokratie ist stark und wehrhaft." So würden die Verfassungsschutzbehörden kontinuierlich gestärkt. Diese wiederum arbeiteten "intensiv und kontinuierlich daran, Erkenntnisse aus dem Bereich des Rechtsextremismus zusammenzutragen und auszuwerten. Der Maßstab und die Blickrichtung des Verfassungsschutzes sind dabei gesetzlich definiert und jede Gruppierung, jede Partei hat es selbst in der Hand, ob sie sich in das Visier des Verfassungsschutzes begibt." Die gewonnenen und gerichtsfest gesicherten Erkenntnisse seien Grundlage für alle weiteren Schritte, die sich daran anschließen könnten. Im März entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen durfte. Das Urteil gilt als wegweisend, weil dieser Einstufung theoretisch die nächste Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch folgen könnte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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