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Streit um Gendiagnostik - CDU und SPD weisen Rüttgers-Kritik zurück

Archivmeldung vom 10.09.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) hat Äußerungen des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU) zurückgewiesen, das neue Gendiagnostikgesetz ermögliche Abtreibungen aufgrund bestimmter genetischer Veranlagungen des Embryos.

"Das Gesetz eröffnet in keiner Weise die Möglichkeit zu Schwangerschaftsabbrüchen, die mit einer eventuell zu irgendeinem Zeitpunkt einmal ausbrechenden Erkrankung des Ungeborenen gerechtfertigt würden", sagte Bosbach dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstags-Ausgabe). SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach bezeichnete Rüttgers Behauptung als "absurd", Abtreibungen könnten aufgrund des Gesetzes künftig vorgenommen werden, wenn eine genetische Veranlagung für einen späteren Ausbruch von Erkrankungen diagnostiziert werde. "Kein Arzt und kein Krankenhaus würden eine solche Diagnose als Grund für einen Schwangerschaftsabbruch akzeptieren", sagte Lauterbach der Zeitung. Rüttgers hatte in einer Rede anlässlich des 50-Jährigen Bestehens der Kölner Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit am Mittwoch in Köln einen Paragrafen des neue Gendiagnostikgesetzes kritisiert, der "die Gene über Leben und Tod entscheiden" lasse. Unter Berufung auf den Text des Gesetzes, das im Herbst vom Bundestag verabschiedet werden soll, sagte Rüttgers: "Ein Embryo darf genetisch auf ein Alzheimer-Risiko getestet und abgetrieben werden. Obwohl niemand sagen kann, ob die Krankheit nach 70, 75 oder 80 Jahren tatsächlich auch ausbricht." Dies sei nur ein Beispiel von mehreren. "Das rüttelt an den Grundfesten unseres Menschenbildes", fuhr Rüttgers fort.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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