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FDP kündigt Verfassungsklage gegen beschränkten Soli-Abbau an

Archivmeldung vom 17.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht

Von Rainer Lück 1RL.de - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, Link

Die FDP hat eine Verfassungsklage gegen den Plan von Union und SPD angekündigt, den Solidaritätszuschlag nur für Soli-Zahler mit unteren und mittleren Einkommen abzuschaffen. "Selbstverständlich werden die Freien Demokraten eine Verfassungsklage erheben, sollte der Solidaritätszuschlag nicht vollständig in dieser Legislaturperiode abgeschafft werden", sagte FDP-Vize Wolfgang Kubicki der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

"Dies ist schon ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit, da von verfassungswegen eine Zweckabgabe entfallen muss, wenn der damit verfolgte Zweck erreicht ist", sagte der Jurist. "Dabei geht es nicht um Besser- oder Geringverdiener, sondern um die Gleichbehandlung vor dem Gesetz", so Kubicki. Der Soli sei keine Steuer. Er treffe gerade die Familienunternehmen "in besonderer Weise, weil er auf deren Gewinn erhoben wird, damit deren Kapitalkraft beeinträchtigt und sie im Wettbewerbs benachteiligt", sagte Kubicki. Union und SPD hatten vereinbart, den Soli nur für alle Soli-Zahler abzuschaffen, die ein Jahreseinkommen von weniger als rund 60.000 Euro im Jahr versteuern. Besserverdienende sollen den Soli dagegen weiterhin bezahlen.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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