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Innenministerium listet NSU-Morde nicht unter "politisch motiviert"

Archivmeldung vom 08.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Cover des Magazins: COMPACT-Spezial Nr. 1 Operation NSU – Neonazis, V-Männer und Agenten
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In einer Aufstellung der Bundesregierung über politisch motivierte Gewaltstraftaten fehlen die Morde der Terrorgruppe NSU. Auch Sprengstoffanschläge und Bankraube der Gruppe sind nicht aufgeführt, berichtet das Nachrichtenportal T-Online.de unter Berufung auf das Bundesinnenministerium. Die Aufstellung über politisch motivierte Gewalt war in einer Antwort der Bundesregierung von Juni auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag enthalten.

Diese hatte wissen wollen, wie sich die Zahl politisch motivierter Gewalttaten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2000 entwickelt hat. Üblicherweise führen polizeiliche Statistiken alle Verdachtsfälle. Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um die kürzlich verurteilte Beate Z. verübte in den Jahren 2000, 2001, 2004, 2005, 2006 und 2007 insgesamt zehn Morde mit Schusswaffen. Keine dieser Taten ist in der Aufstellung unter "vollendetes Tötungsdelikt - rechts" geführt. Auch die der Gruppe zugeordneten Bankraube und Sprengstoffattentate mit Schwerverletzten fehlen, wie das Innenministerium bestätigte. Der Grund laut Ministerium: Die Zahlen seien dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst für Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) entnommen.

"Hierbei handelt es sich um eine Eingangsstatistik", sagte eine Sprecherin. Die Straftaten würden nur anhand des Eingangsverdachts erfasst. Die Taten des NSU galten Ermittlern ursprünglich als Straftaten der organisierten Kriminalität. Erst nach dem Auffliegen der Terrorgruppe 2011 wurde die Motivlage der Terrorserie erkennbar. Nachträgliche Korrekturen der Statistik aufgrund abweichender Entscheidungen von Staatsanwaltschaft oder Strafgericht fänden nur bis zum 31. Januar des Folgejahres statt, teilte das Ministerium auf Anfrage von t-online.de mit. Die NSU-Taten wurden also auch nachträglich nicht als rechtsmotiviert in der Statistik erfasst.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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