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CDU-Innenexperten möchte Sondergesetzgebung für Muslime

Archivmeldung vom 04.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Gegen massiven Widerstand bei SPD und Grünen und auch in der eigenen Partei haben Innenexperten der CDU die Forderung nach einem Islamgesetz im CDU-Wahlprogramm erneuert. Dies stellt eine Sondergesetzgebung dar, die nur für Moslems, nicht aber für alle anderen Religionen gelten soll.

"Wegen der nicht zu leugnenden radikalen Tendenzen in Teilen des Islams erwarten die Menschen zu Recht, dass die Union im Wahlprogramm deutlich macht, wo im Bund und in den Ländern Bedarf ist für klare und konsequente staatliche Regelungen im Verhältnis zum Islam", sagte Innen-Staatssekretär und NRW-Landesgruppenchef Günter Krings der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Es gehe dabei unter anderem um die "volle Transparenz der ausländischen Finanzquellen deutscher Moscheen" und um den "prinzipiellen Vorrang des deutschen Familienrechts". Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Ansgar Heveling (CDU), stellte sich ebenfalls hinter einen entsprechenden Vorstoß der Präsidiumsmitglieder Jens Spahn und Julia Klöckner. Anders als mit den christlichen Kirchen gebe es keine verbindlichen Regeln für den Islam in Deutschland.

Darauf dürfe insbesondere bei Konfliktthemen aber nicht verzichtet werden. Bund und Länder müssten gesetzliche Regeln nutzen, damit sich die Religionsgemeinschaft widerspruchsfrei in die Verfassungsordnung einfüge. "Die Vielehe darf es bei uns auch mit dem Segen eines Imams nicht geben", sagte Heveling.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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