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CDU-Rechtspolitiker fordern höhere Strafen für betrunkene Gewalttäter

Archivmeldung vom 20.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Symbolbild
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Bild: Pixabay_Republica

Die Rechtspolitiker der Union wollen schärfere Regeln und Gerichtsurteile für Täter schwerer Straftaten durchsetzen, die unter Alkoholeinfluss standen. "Mitunter bekommen stark alkoholisierte Täter auch bei Straftaten mit schwersten Folgen niedrige Strafen", sagte der Chef des Bundesarbeitskreises der CDU-Juristen, Günter Krings, der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

"Natürlich muss jede Strafe an die persönliche Schuld des Täters anknüpfen, aber es muss zugleich auch die Schwere der Tat angemessen berücksichtigt werden", so der Vorsitzende der NRW-Landesgruppe der CDU-Bundestagsabgeordneten. "Ich setze mich für die Anhebung der Strafrahmenobergrenze beim Vollrauschtatbestand auf bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe ein", sagte Krings.

"Dies würde den Gerichten ermöglichen, gegen einen Täter zum Beispiel dann mehr als fünf Jahre Freiheitsstrafe zu verhängen, wenn er im Vollrausch einen Menschen umgebracht hat." In einem Papier der CDU-Juristen-Vereinigung wird zudem vorgeschlagen, die seit 2017 strengere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) für Straftaten unter Alkoholeinfluss auch offiziell ins Strafgesetzbuch zu schreiben. "Dies könnte Tatgerichte beeinflussen, bei denen der aktuelle Stand der Rechtsprechung noch nicht angekommen ist", heißt es in dem Papier. Nach der Rechtsprechung des BGH sollen die Gerichte den Alkoholgenuss nicht mehr strafmildernd berücksichtigen. Viele tun es aber dennoch.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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