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Bundesinnenministerium legt Eckpunkte für "Open-Data-Gesetz" vor

Archivmeldung vom 17.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo von Bundesinnenministerium
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Das Bundesinnenministerium hat Eckpunkte zu einem "Open-Data-Gesetz" in die Ressortabstimmung gegeben. Das berichtet das "Handelsblatt". Koalitionspolitiker sind zuversichtlich, dass ein entsprechender Gesetzesentwurf nach monatelangem Ringen noch im Januar oder Februar ins Kabinett kommt. Das Gesetz soll den Weg frei machen für neue Geschäftsmodelle auf der Basis der Daten der Bundesverwaltungen, wie etwa Wetter-, Karten- oder Verkehrsdaten. Bisher ist nicht geregelt, ob und wie Verwaltungen überhaupt ihre Daten offen legen müssen.

Dabei sehen Studien in ihnen Potenzial in Milliardenhöhe. Das Eckpunktepapier des Innenministeriums sieht vor, dass die Bundesverwaltungen verpflichtet werden sollen, alle Daten zeitnah und kostenlos standardmäßig als offene Daten zur Verfügung zu stellen. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur mit Begründung möglich.

Allerdings soll kein Rechtsanspruch auf die Daten bestehen. Wird das Gesetz so umgesetzt wie derzeit geplant, sollen die Daten auf dem bereits bestehenden Portal OpenGov in roher Form und standardisiertem Format bereitgestellt werden. Bisher war die Teilnahme an dem Portal freiwillig. Bereits erhobene Daten, die aber noch nicht digitalisiert sind, sollen von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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