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Bundesgesundheitsminister Gröhe will neues Gesetz über Suizidhilfe

Archivmeldung vom 15.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Frau mit Selbstmordgedanken / Suicid / Selbsttötung (Symbolbild)
Frau mit Selbstmordgedanken / Suicid / Selbsttötung (Symbolbild)

Bild: P. Bork, pixelio.de

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat den Bundestag aufgefordert, mit einem neuen Gesetz Klarheit bei der Hilfe zur Selbsttötung zu schaffen. "Eine staatliche Behörde darf niemals Helfershelfer einer Selbsttötung werden", sagte Gröhe der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Er erinnerte daran, dass der Bundestag im Herbst 2015 die organisierte Sterbehilfe mit großer Mehrheit verboten und zugleich die Versorgung Sterbenskranker verbessert habe.

Hintergrund ist das Gutachten des früheren Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März vergangenen Jahres. Die Richter in Leipzig hatten entschieden, dass Schwerstkranke "in Extremfällen" ein Recht darauf haben, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ihnen erlaubt, eine tödliche Dosis des Schlafmittels Natrium-Pentobarbital zu beziehen. Inzwischen sind 83 solcher Anträge eingegangen, die Bonner Behörde wehrt sich jedoch dagegen. In seinem Gutachten äußerte Di Fabio "erhebliche Zweifel" daran, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts korrekt ist. Aus dem Recht auf Selbsttötung lasse sich, anders als von den Richtern argumentiert, keine Pflicht des Staates ableiten, bei einem Suizid zu helfen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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