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Verhandlung über 5-Prozent-Hürde auf EU-Ebene: ÖDP-Politiker Buchner wirft Sachverständigen mangelndes Demokratieverständnis vor

Archivmeldung vom 03.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Prof. Dr. Klaus Buchner, ödp-Bundesvorsitzender
Prof. Dr. Klaus Buchner, ödp-Bundesvorsitzender

"Ich bin entsetzt über das Demokratieverständnis von Sachverständigen und Parlamentariern.“ Das sagt Prof. Dr. Klaus Buchner, Sprecher der Programmkommission in der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), anlässlich der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur 5-Prozent-Klausel bei der Wahl zum Europäischen Parlament.

Buchner, der ebenfalls gegen diese Klausel geklagt hat, zeigt sich nach der Verhandlung irritiert über die Argumente von Seiten der Beklagten und der Sachverständigen. „Der Wählerwille spielt offenbar bei vielen keine Rolle, es wurde immer nur über die Funktionsfähigkeit der Europäischen Union gesprochen,“ so der ÖDP-Politiker. So sei angemerkt worden, dass die fraktionslosen Abgeordneten im EU-Parlament überproportional viele Anfragen an die Kommission stellten und damit die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werde. „Eine zynische Konsequenz aus dieser Aussage kann nur die Einführung eines Ein-Parteien-Systems sein,“ empört sich Buchner.

Er verweist auf den Verfassungsrechtler Hans-Herbert von Arnim, der ebenfalls als Kläger geladen war und den Begriff vom „negativen Stimmengewicht“ geprägt habe. „Wenn jemand eine Partei wählt, die nicht über die 5-Prozent-Hürde kommt, dann wird seine Stimme den Parteien zugeschlagen, die den Einzug in das EU-Parlament geschafft haben. Da wundert es mich nicht, wenn viele Parteien am Status Quo festhalten wollen,“ so ÖDP-Politiker Buchner.

Quelle: ödp Bundesverband

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