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Innenministerium: Gespräch zwischen Maaßen und Gauland "unüblich"

Archivmeldung vom 22.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Benjamin Strasser
Benjamin Strasser

Foto: De728631
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesregierung geht offenbar auf Distanz zu dem wegen seiner Gespräche mit AfD-Spitzenpolitikern in die Kritik geratenen Verfassungsschutz-Präsidenten Hans-Georg Maaßen. In einer Antwort des Innenministeriums auf eine Parlamentsanfrage, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben) berichten, wird ein Gespräch Maaßens mit AfD-Chef Alexander Gauland als unüblich eingestuft.

Damit stehe Maaßen "ziemlich einsam da", sagte der FDP-Abgeordnete Benjamin Strasser den Funke-Zeitungen. Der Behördenchef verselbständige sich fast in Gutsherrenart. "Der Eindruck der Politikberatung durch den Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz erhärtet sich immer mehr." Nachdem zwei Treffen Maaßens mit der früheren AfD-Chefin Frauke Petry bekannt geworden waren, hatte Gauland in einem Interview mit den Funke-Zeitungen gesagt, auch er habe ein Gespräch mit Maaßen geführt.

"Ich hatte ein konkretes Anliegen. Es gab den Verdacht, dass wir in der Fraktion einen Einflussagenten Moskaus hätten. Das wollte ich klären", so Gauland. "Herr Maaßen hat mir nach einer gewissen Prüfung gesagt, dass da nichts dran ist."

Die FDP fragte das Innenministerium daraufhin, ob es der "gängigen Praxis" entspreche, dass der Verfassungsschutz auf Anregung von Bundestagsfraktionen einzelne Abgeordnete überprüfe und das Ergebnis an die Fraktionen zurückmelde. Die Antwort lautet: "Nein". Das Innenministerium führt Rechtsnormen auf, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz "als mitwirkende Behörde" in die Überprüfung von Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten eingebunden sei. Das weitere Verfahren sowie die zuständigen Stellen seien im Sicherheitsüberprüfungsgesetz geregelt.

Die Geheimschutzordnung des Bundestages schreibt vor, dass alles, was auf Anbahnungsversuche fremder Nachrichtendienste schließen lasse, "unverzüglich dem Präsidenten oder dem Geheimschutzbeauftragten der Verwaltung des Deutschen Bundestages mitzuteilen" sei. Das Bundesamt für Verfassungsschutz bestritt das von Gauland geschilderte Gespräch auf Anfrage der Funke-Zeitungen nicht. Die Behörde erklärte lediglich, Maaßen habe regelmäßig gegenüber den politischen Gesprächspartnern Vertraulichkeit zugesagt. "Diese Gespräche entsprechen dem ausdrücklichen Wunsch des BMI."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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