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GMK für Einheitlichkeit bei Maskenpflicht - Ausnahmen Streitpunkt

Archivmeldung vom 09.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Bund und Länder wollen hinsichtlich der Indikatoren für Corona-Maßnahmen und der Maskenpflicht in Innenräumen weitgehend einheitlich vorgehen. Das teilte die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), Petra Grimm-Benne (SPD), am Dienstag nach der GMK-Sondersitzung mit.

Dies werde im Gesetzgebungsverfahren im Infektionsschutzgesetz beraten werden, so die Gesundheitsministerin von Sachsen-Anhalt. Die Länder hätten zudem angeregt, die geplanten Ausnahmen für Geimpfte wegzulassen, sagte sie. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte den Wunsch nach einem bundeseinheitlichen Vorgehen grundsätzlich. "Die geplante Reform des Infektionsschutzgesetzes gibt den Ländern die Möglichkeit, entsprechend der Lage abgestimmt überregional zu reagieren", so Lauterbach.

Er appelliere an die Landesregierungen, diese Möglichkeit zu nutzen. "Klargestellt ist, dass Maskenpflicht in Innenräumen bei einer angespannten Pandemielage die Regel sein soll. Nur in Ausnahmefällen soll davon abgewichen werden können. Dadurch wird die Notfall-Regel noch sicherer", so der Bundesminister. "Von einem frisch Geimpften geht selbst dann ein relativ geringes Infektionsrisiko aus, wenn er keine Maske trägt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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