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Scholz verstärkt Kampf gegen Geldwäsche und Steuertricks

Archivmeldung vom 20.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Mangelnder Schutz vor Geldwäsche. Bild: aboutpixel.de, Gerd Gropp
Mangelnder Schutz vor Geldwäsche. Bild: aboutpixel.de, Gerd Gropp

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will stärker gegen Geldwäsche und Steuertricks vorgehen. Dazu soll das seit 2017 bestehende Transparenzregister, in dem die wahren Hintermänner von Unternehmen genannt werden müssen, künftig öffentlich zugänglich sein, wie es aus einem neuen Gesetzentwurf von Scholz hervorgeht, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten.

Bisher ist das elektronische Register nur für einen kleinen Kreis von Anspruchsberechtigten offen. Diese Beschränkung hatte Scholz` Amtsvorgänger Wolfgang Schäuble (CDU) auf Druck von Wirtschaftsverbänden durchgesetzt. Mit der Öffnung des Transparenzregisters geht Scholz auf Forderungen unter anderem von Nicht-Regierungsorganisationen wie Transparency International oder dem Netzwerk Steuergerechtigkeit ein. In dem Register müssen die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten genannt werden. Damit werden die tatsächlich Verantwortlichen hinter verschachtelten Unternehmenskonstruktionen oder Briefkastenfirmen öffentlich, auch wenn sie im Ausland sitzen.

Die Veröffentlichung der "Panama-Papers" hatte gezeigt, wie massiv derartige Firmenstrukturen für Finanztricks verwendet werden. Scholz will mit der Gesetzesänderung, durch die eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, außerdem eine Reihe von Regelungen verschärfen, um illegale Geldströme leichter aufdecken zu können. Geplant ist unter anderem eine stärkere Überwachung sogenannter Kryptowährungen wie Bitcoin. "Insbesondere die Anonymität virtueller Währungen ermöglicht ihren potenziellen Missbrauch für kriminelle und terroristische Zwecke", heißt es in der Begründung des Entwurfs. Darüber hinaus sollen die Befugnisse der Geldwäsche-Spezialeinheit des Zolls erweitert werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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