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Gerhart Baum klagt gegen BKA-Gesetz

Archivmeldung vom 17.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) wird trotz der letzten Korrekturen am BKA-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

"Ich werde gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einlegen", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe). Er knüpfe mit einem Partner "an unsere Beschwerde zur Online-Durchsuchung an. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das nordrhein-westfälische Verfassungs- schutzgesetz wurde nicht ausreichend umgesetzt. Vor allem der Schutz der privaten Lebensgestaltung bleibt mangelhaft. Der andere Komplex betrifft das Zeugnisverweigerungsrecht für Ärzte und Journalisten." Mit dem aktuellen Gesetzentwurf, über den Bundestag und Bundesrat am Freitag endgültig abstimmen werden, sei "nichts repariert", so Baum. "Wir werden die Beschwerde Anfang Januar einreichen." Nach Angaben des Liberalen werden weitere Personen, die sich betroffen fühlen, die Klage unterstützen. Parteien und Fraktionen hingegen könnten nicht klagen, weil sie nicht betroffen seien. Auch einzelne Abgeordnete dürften es schwer haben, dies zu tun. Die Grünen hatten ebenfalls eine Klage in Erwägung gezogen.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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