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Klaus Ernst: BAG-Urteil zur Leiharbeit ist Ohrfeige für Schwarz-Gelb

Archivmeldung vom 12.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Klaus Ernst Bild: DIE LINKE im Bundestag
Klaus Ernst Bild: DIE LINKE im Bundestag

"Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung, die sich beharrlich weigert, dem dauerhaften Einsatz schlecht bezahlter Leiharbeitskräfte einen Riegel vorzuschieben. Es ist ein erster Schritt hin zur Beseitigung des Zwei-Klassen-Systems in der Arbeitswelt. Doch vom Eis ist die Kuh auch nach diesem Urteil noch nicht", kommentiert Klaus Ernst, Mitglied im Spitzenteam der LINKEN für die Bundestagswahl und im Ausschuss für Arbeit und Soziales, das BAG-Urteil zum Einsatz von Leiharbeitskräften.

Ernst weiter: "Nicht gebannt ist weiterhin die Gefahr des missbräuchlichen Einsatzes von Leiharbeit durch Werkverträge. Hier liegt enormer Sprengstoff für den Arbeitsmarkt, wie das Beispiel der Schlachthofindustrie zeigt. Die Erosion am Arbeitsmarkt kann letztlich nur durch einen gesetzlichen Mindestlohn verhindert werden.

Grundsätzlich muss Leiharbeit verboten werden, zumindest aber sollte ihr Einsatz die absolute Ausnahme sein. Dazu muss Leiharbeit per Gesetz auf einen kurzen Zeitraum begrenzt und besser entlohnt werden. DIE LINKE fordert daher gleiches Geld für gleiche Arbeit und einen Zuschlag von zehn Prozent bei Leiharbeit, damit Arbeitgeber keinen Anreiz mehr haben, reguläre Beschäftigung dauerhaft durch Leiharbeit zu ersetzen."

Quelle: Fraktion DIE LINKE. (ots)

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