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FDP kritisiert Teilhabechancengesetz: "Kein großer Wurf"

Archivmeldung vom 20.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Johannes Vogel (2017)
Johannes Vogel (2017)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes kritisiert die FDP, das Gesetz sei kein großer Wurf, um Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren. Die Bundesregierung müsse die Zuverdienstregeln bei Hartz IV ändern, sagte FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel der RTL/ntv Redaktion.

"Hinter Menschen, die heute langzeitarbeitslos sind, steht oft eine schwierige Geschichte", so Vogel. "Wenn wir wollen, dass die Tritt fassen, passiert das oft erst durch eine Helfertätigkeit, ein paar Stunden in der Woche. Und wenn es dann gut läuft und der- oder diejenige vom Chef angeboten bekommt: `Komm doch ein paar Stunden in der Woche mehr`", dann schlage der Sozialstaat mit genau der falschen Ethik zu. "Er sagt dann: `Die ersten 100 Euro kannst Du behalten. Sobald Du danach ein paar Stunden mehr arbeitest, muss Du von jedem verdienten Euro 80 Cent abgeben.` Das ist grotesk."

Wenn die Bundesregierung einen wirklich großen Wurf für die Reduktion der Langzeitarbeitslosigkeit angehen wolle, müsse sie "endlich an die Zuverdienstregeln bei Hartz IV ran", so Vogel. Deutschland brauche "eine trittfeste Leiter aus Hartz IV raus". "Die grundsätzliche Idee, zu sagen: Wenn es nicht auf Anhieb klappt, versuchen wir irgendwo zu unterstützen, so dass der Einstieg doch klappt, und wir tun das nicht für Pseudo-Jobs, sondern für echte Beschäftigung in echten Unternehmen – das ist schon sinnvoller als Manches, das in der Vergangenheit gelaufen ist, wo 1 Euro-Jobs kreiert wurden, die aber gar nicht damit einher gingen, dass man sich am echten Arbeitsmarkt bewähren musste", sagte Vogel RTL/ntv.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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