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Brodehl: Verschleierungsverbote an Hochschulen rechtssicher machen

Archivmeldung vom 22.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Dr. Frank Brodehl (2019)
Dr. Frank Brodehl (2019)

Bild: AfD Deutschland

Um mehr Rechtssicherheit in Bezug auf Verschleierungsverbote an Hochschulen herzustellen, wurde von der AfD-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein ein entsprechender Gesetzentwurf zu Änderung des schleswig-holsteinischen Hochschulgesetzes eingebracht.

Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu: „Das von der Uni Kiel (im Februar 2019) erlassene Verschleierungsverbot ist richtig und wichtig, weil der Lehr- und Prüfungsbetrieb an unseren Hochschulen eine Verschleierung der Studenten nicht verträgt. Ob es juristisch Bestand hat, wird voraussichtlich schon bald ein Gericht prüfen, denn die vom Verbot betroffene Studentin hat bereits angekündigt, gegen das Verbot zu klagen. Damit ist klar: Verschleierungsverbote an Hochschulen können nur dann ihr Ziel dauerhaft erreichen, wenn sie entsprechend rechtssicher sind. Dazu ist eine gesetzliche Rechtsgrundlage erforderlich, auf die sich die Hochschulen beim Erlass eines Verschleierungsverbotes stützten können. Denn ein gesetzliches Verbot steht in der Normenhierarchie deutlich über dem Verbot einer Selbstverwaltungskörperschaft, wie Hochschulen sie sind.“

„Genau aus diesem Grund haben wir heute einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem § 14 Absatz 1 Hochschulgesetzes, in dem die Pflichten der Hochschulmitglieder festgeschrieben sind, nach Satz 1 wie folgt ergänzt wird: Mitglieder der Hochschulen dürfen in Hochschuleinrichtungen und bei Hoch-schulveranstaltungen ihr Gesicht nicht verhüllen, es sei denn, Hochschulbelange stehen dem entgegen. Zur Vermeidung einer unbilligen Härte können die Hochschulen Ausnahmen zulassen. Satz 2 gilt entsprechend für Gasthörer, Studienkollegteilnehmer, Teilnehmer des DAAD-Projektes INTEGRA und besonders begabte Schüler im Juniorstudium. Ein solches Verschleierungsverbot ist nicht nur hinreichend bestimmt, es ist vor allem auch verhältnismäßig – was für die Frage der Verfassungsmäßigkeit eines gesetzlichen Verbots von zentraler Bedeutung ist.“

„Dass Bildungsministerin Prien prüfen lässt, ob sie die Verschleierung an Hochschulen allein durch einen ‚Minister-Erlass‘ verbieten kann, ist hingegen nicht zielführend. Denn für einen solchen Erlass bedarf es seinerseits einer gesetzlichen Grundlage. Das Hoch-schulgesetz bietet eine solche derzeit nicht. Warum Ministerin Prien trotzdem ein Verschleierungsverbot für Hochschulen am liebsten per Erlass regeln würde, liegt auf der Hand: Die GRÜNEN haben sich bereits gegen ein Verschleierungsverbot ausgesprochen. Damit bleibt abzuwarten, was Ministerin Prien am Ende wichtiger ist: der Erhalt des Koalitionsfriedens oder die Interessen unserer Hochschulen“, so Brodehl.

Quelle: AfD Deutschland

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