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Bartsch: Ramelow bleibt nun bis 2024 Ministerpräsident

Archivmeldung vom 19.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Dietmar Bartsch (2018)
Dietmar Bartsch (2018)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Interview mit Volker Kauder und Dietmar Bartsch am 13.09.18" / Eigenes Werk

Nach der geplatzten Landtagsauflösung in Thüringen wird Ministerpräsident Bodo Ramelow aus Sicht von Bundestags-Linksfraktionchef Dietmar Bartsch nun bis 2024 regieren. Dafür sorge letztlich auch der CDU-Vorsitzende und Kanzlerkandidat Armin Laschet, sagte Bartsch dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Laschet mangele es an Durchsetzungsvermögen in der Thüringer CDU, die Absprachen nicht einhalte und es an kritischem Bewusstsein zur AfD vermissen lasse. "Bei einer CDU-Bundesvorsitzenden Angela Merkel hätte die CDU in Thüringen den Kurs der staatspolitischen Verantwortung nicht verlassen dürfen. Erst das Land, dann die Partei: Diesen Anspruch hat die Union in Thüringen offensichtlich aufgegeben", sagte Bartsch.

Die Linke habe einen Riegel davor geschoben, dass Rechtsextreme erneut zum Zünglein an der Waage werden könnten. Die gute Nachricht für Thüringen sei, dass der Linke-Politiker Ramelow "voraussichtlich bis 2024 Ministerpräsident bleibt." Die CDU hatte im Februar 2020 mit ihrem Abstimmungsverhalten ermöglicht, dass der FDP-Politiker Thomas Kemmerich mit Hilfe der AfD zum Ministerpräsidenten gewählt wird. Merkel hatte das während einer Auslandsreise "unverzeihlich" genannt und eine Korrektur gefordert. Kemmerich trat zurück, Ramelow wurde gewählt und bildete eine Minderheitsregierung mit Unterstützung der CDU. Absprache war, 2021 neu zu wählen, um stabile Verhältnisse zu schaffen. Wegen fehlender Unterstützung aus CDU und FDP für die Landtagsauflösung zogen Linke und Grüne aber ihr Ja dazu zurück, um zu verhindern, dass eine Entscheidung erneut durch die AfD zustande komme.

Das Bundesverfassungsgericht wird sich an diesem Mittwoch damit befassen, ob sich Merkel während ihrer Auslandsreise als Kanzlerin offiziell zur Wahl in Thüringen äußern durfte und ihr Statement auf den Internetseiten der Bundesregierung veröffentlichen lassen durfte. Die AfD sieht dadurch die Pflicht zur Neutralität verletzt. Bartsch sagte: "Für die Kanzlerin gilt wie für jeden Bundesbürger das Grundgesetz und die freie Meinungsäußerung." Er sei zuversichtlich, dass Karlsruhe das deutlich machen werde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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