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VGH-Urteil: Vorverlegung der Kommunalwahl unzulässig

Archivmeldung vom 18.02.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Die Kommunalwahlen werden in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr aller Voraussicht nach nicht am 7. Juni stattfinden. Das entschied das nordrhein-westfälische Verfassungsgericht in seinem am heutigen Mittwoch verkündeten Urteil.

in Sieg auf ganzer Linie für all diejenigen, die die Vorverlegung der Kommunalwahlen auf den 7. Juni dieses Jahres kritisiert haben. Im vergangenen Jahr hatten CDU und FDP mit ihren eigenen Stimmen die Termine für Kommunal- und Europawahl zusammengelegt. Beide Wahlen zeigten in der Vergangenheit die niedrigsten Wahlbeteiligungen und sollten durch eine Zusammenlegung an öffentlicher Aufmerksamkeit gewinnen. Allerdings hatte die Vorverlegung einen Nachteil für die Initiatoren. Sie sorgte für eine mehrmonatige Interimszeit, in der die alten Stadträte noch im Amt, die neuen aber noch nicht konstitutiert wären. Entsprechend dieses Zeitplanes hätten die frisch gewählten Kommunalabgeordneten aber erst nach rund fünf Monaten ihr Amt antreten können. Das sei eine „unzulässige Dehnung“, begründeten die Richter ihre Ablehnung. Drei Monate seien maximal zulässig, schließlich habe der Wähler ein Recht darauf, dass die neuen Volksvertreter ähnlich schnell in ihr Amt eingeführt werden wie Abgeordnete zum Beispiel im Bundestag.
Während sich die beiden Koalitionspartner in Düsseldorf zunächst jeglicher Stellungnahme enthielten, dürfte das Urteil zufriedene Gesichter bei den Sozialdemokraten und den Grünen ausgelöst haben. Sie hatten bereits im vergangenen Jahr massive Einwände gegen eine Vorverlegung geäußert. Im Kölner Stadtrat fand darüber bereits im März vergangenen Jahres eine Aktuelle Stunde statt, auf der sich das in Köln „regierende“ rot-grüne Kernbündnis mit den Stimmen der Linken gegen die Vorverlegung wandte. Gleichzeitig kündigten beide Parteien bereits ihren Widerstand gegen den geänderten Termin an. Auch der in Köln ansässige Verein Mehr Demokratie e.V. begrüßt das Urteil des VGH. „Jetzt rächt sich, dass die Landesregierung ihre Gesetzesänderung im Alleingang und mit heißer Nadel gestrickt hat“, erklärte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, in Münster. Das Verhalten der Landesregierung erinnert nach Meinung der politischen Lobbyorganisation derzeit dem eines „Elefanten im Prozellanladen“. Trotz des nun erfolgten Urteils bleiben Ärgernisse wie die Abschaffung der Stichwahl bei OB-Wahlen oder die formellen Hürden für die Zulässigkeit von Bürgerbegehren. Gebrochene Wahlversprechen, wie Slonka weiß. Vor der letzten Kommunalwahl hatten die damals in der Opposition stehenden bürgerlichen Parteien zumindest beim Kommunalwahlrecht eine Reform versprochen. Auch die sei ausgeblieben. „Christdemokraten und Liberale haben damit die Chance vertan, sich als Demokratiereformer in die Geschichtsbücher des Landes einzutragen“, kritisierte Slonka. „Verzagtheit statt Mut“ sei die Devise der Landesregierung.

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