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Koalition will ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Online-Produkte von Zeitungen

Archivmeldung vom 28.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Thomas Oppermann, 2015
Thomas Oppermann, 2015

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Große Koalition will gleiche Steuersätze bei Zeitungen und Medienangeboten im Internet durchsetzen. Das hat SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann gegenüber den Zeitungen des RedaktionsNetzwerks Deutschland, RND, angekündigt. Bisher gilt für die Online-Angebote von Zeitungen in Deutschland der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Für gedruckte Zeitungen greift dagegen der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Oppermann sagte, es gebe in der Koalition "eine klare Verabredung: Der ermäßigte Steuersatz soll auch für die elektronischen Informationsmedien gelten."

Man wolle Print- und Online-Medien "gleich behandeln". Es mache keinen Sinn, wenn ein Artikel, der in der Zeitung abgedruckt werde, steuerlich anders behandelt werde als derjenige, der online erscheine. Die Koalition "werde bei der für dieses Jahr anstehenden Initiative der EU-Kommission darauf hinwirken, dass diese Ungleichbehandlung abgeschafft wird", sagte der SPD-Fraktionschef. Unterstützung sicherte dabei die Linksfraktion im Bundestag zu. Deren Fraktionschef Dietmar Bartsch sagte dem RND: "Einheitliche Steuersätze auf diesem Gebiet wären wünschenswert." Ein entsprechender, bereits vom niedersächsischen Landtag beschlossener, Vorstoß sei "vernünftig". Allerdings wäre eine generelle Überarbeitung der Mehrwertsteuersätze in Deutschland sinnvoll, meinte Bartsch ergänzend. "Das jetzige System der Ermäßigungen ist teilweise kaum nachvollziehbar und voriges Jahrhundert." Kritik äußerten die Grünen an einer auf Online-Produkte von Zeitungsverlagen begrenzten Ausweitung der Steuerermäßigung. Thomas Gambke, Finanzexperte seiner Fraktion, meinte: "Auch wenn es zunächst nicht offensichtlich ist: Der verminderte Mehrwertsteuersatz ist als Förderinstrument für einzelne Branchen nicht geeignet." Auch andere Internetinhalte und Onlineleistungen müssten dann ermäßigt werden. "Die erwünschte Förderung unabhängiger und qualitativ hochwertiger Medien würde nicht erfüllt werden."

Quelle: Redaktionsnetzwerk Deutschland (ots)

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