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SoVD fordert sofortige Anhebung des Mindestrentenniveaus auf 50 Prozent

Archivmeldung vom 19.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

SoVD-Präsident Adolf Bauer: "Es muss sichergestellt werden, dass die Einführung der teilweisen Kapitaldeckung nicht zu einer Schwächung der gesetzlichen Rentenversicherung führt."

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) weist erneut darauf hin, dass auch Rentner*innen unter den aktuellen Preissteigerungen leiden und stärker entlastet werden müssen. SoVD-Präsident Adolf Bauer hatte sich diesbezüglich bereits Ende März in einem offenen Brief an die Parteivorsitzenden, Fraktionsvorsitzenden und zuständigen Minister*innen der Ampelregierung gewandt.

In diesem Zusammenhang begrüßt der SoVD, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigt hat, dass er bis zum Jahresende langfristige Weichen für die Zukunft der Rente in Deutschland stellen will. "Es ist ein gutes und richtiges Signal, dass das Rentenniveau auch nach dem Jahr 2025 nicht unter 48 Prozent absinken soll. Als SoVD fordern wir jedoch eine sofortige Anhebung des Mindestrentenniveaus auf 50 Prozent und danach eine schrittweise Anhebung auf das lebensstandardsichernde Niveau von 53 Prozent", so Adolf Bauer.

Den Einstieg in die teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung bewertet der SoVD-Präsident äußerst kritisch. "Aus Sicht des SoVD ist die gesetzliche Rentenversicherung mit ihrem umlagefinanzierten System die zentrale Säule im Alterssicherungssystem in Deutschland, die sich durch Verlässlichkeit, Stabilität und Sicherheit auszeichnet. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Einführung der teilweisen Kapitaldeckung nicht zu einer Schwächung der gesetzlichen Rentenversicherung führt", fordert Bauer. Aus Sicht des SoVD bedeutet dies vor allem, dass der Kapitalfonds - anders als im schwedischen Modell - nicht mit Mitteln gespeist wird, die zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung im Umlageverfahren benötigt werden.

Quelle: Sozialverband Deutschland (SoVD) (ots)

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