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Strobl: Grüne Justizministerin drückt sich vor Aufklärung im Fall Edathy

Archivmeldung vom 21.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Thomas Strobl (2010)
Thomas Strobl (2010)

Foto: Rosenzweig
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die niedersächsische Justizministerin Niewisch-Lennartz hat es abgelehnt, am heutigen Freitag vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages zum Fall Edathy Stellung zu nehmen. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Strobl: "Die grüne Justizministerin drückt sich vor einer kurzfristigen Klärung der Ermittlungspannen der niedersächsischen Behörden hier im Innenausschuss des Deutschen Bundestages. Dem Innenausschuss geht es bei der Einladung der Ministerin und der Staatsanwaltschaft gerade nicht um Einzelheiten aus dem Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy. Es geht uns darum, dass Frau Niewisch-Lennartz zu dem eklatanten Behördenversagen in ihrem Verantwortungsbereich Stellung nehmen soll."

Strobl weiter: "Es ist völlig unzureichend, dass sie das Kommen eines Staatssekretärs für kommende Woche in Aussicht stellt. Ihr fehlt es offenbar an dem Verantwortungsbewusstsein, für die nötige Aufklärung zeitnah persönlich zu sorgen.

Sie ist in der Pflicht aufzuklären, weshalb die Justizbehörden in Niedersachen trotz der Nachfrage des Rechtsanwalts von Sebastian Edathy im November 2013 über zwei Monate warteten, bevor sie entsprechende Maßnahmen einleiteten. Zudem ist die zentrale Frage noch nicht beantwortet, wer alles durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft in Niedersachsen informiert wurde. Schließlich muss aufgeklärt werden, ob die niedersächsischen Behörden tatsächlich illegal ermittelt haben."

Hintergrund: Es ist aufgrund der Immunitätsvorschriften für Abgeordnete des Deutschen Bundestages einer Staatsanwaltschaft erst dann möglich, offiziell Ermittlungen mit einem entsprechenden Aktenzeichen aufzunehmen, wenn die Immunität aufgehoben wurde.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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