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Brandanschlag-Serie: Schwere Vorwürfe gegen Berliner Sicherheitsbehörden

Archivmeldung vom 21.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Denunzieren / Zeigefinger
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Bild: Petra Bork / pixelio.de

Im Zusammenhang mit einer Serie von Brandanschlägen gibt es neue Vorwürfe gegen Berliner Sicherheitsbehörden. Polizei und Verfassungsschutz hätten versäumt, den Politiker Ferat Kocak (Linke) zu warnen, obwohl er monatelang von zwei als gewalttätig geltenden Rechtsextremisten verfolgt wurde.

Das geht aus Dokumenten hervor, die dem ARD-Magazin "Kontraste" und dem rbb vorliegen. Auf das Auto des Linken-Politikers war im Februar 2018 ein Brandanschlag verübt worden. Dabei habe "Kontraste" zufolge nicht nur der Verfassungsschutz, wie bislang bekannt, sondern auch der Staatsschutz des Landeskriminalamtes die beiden Verdächtigen dabei abgehört, wie sie über Kocak sprachen.

Die zwei Rechtsextremen hatten Kocak monatelang ausgespäht - unter den Augen der Sicherheitsbehörden. Trotzdem wurde der Linken-Politiker nicht gewarnt. Wenn es aber um den Schutz von Leib und Leben gehe, müsse der Verfassungsschutz seinen Schutzpflichten nachkommen, "auch durch Hinweise an die Polizei", kritisierte der Staatsrechtler Professor Joachim Wieland.

Die Behörden hätten auch die mutmaßlichen Täter im Vorfeld nicht verwarnt, kritisierte der Berliner Abgeordnete Benedikt Lux (Bündnis 90 / Grüne), denn der Neonazi-Zelle gehörten "brandgefährliche Leute" an. "Hier wäre eine Gefährderansprache angezeigt gewesen", sagte der Innenpolitiker, mit dem Ziel zu signalisieren: "Wir haben Euch im Blick und passt bloß auf".

Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau von der Linkspartei sagte "Kontraste", wenn die Berliner Sicherheitsbehörden überfordert seien, müsse "die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen an sich ziehen" und prüfen, "inwieweit wir es hier mit einer terroristischen Vereinigung oder der Schaffung einer solchen zu tun haben".

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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