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Verfassungsrichter Harbarth: Befristung von Gesetzen kann sinnvoll sein

Archivmeldung vom 21.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: M. Großmann / pixelio.de
Bild: M. Großmann / pixelio.de

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hat vor einem überbordenden Streben nach gesetzlichen Regelungen für jeden Einzelfall gewarnt. In einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte der Jurist, in bestimmten Bereichen seien die Gesetze sehr stark ausdifferenziert.

Am Ende könne nicht mehr, sondern weniger Gerechtigkeit stehen: "Wenn eine Rechtsordnung so kompliziert wird, dass die Anwendung des Rechts letztlich von der Qualität professioneller Berater abhängt, ist dies mit den Vorstellungen von Gerechtigkeit nur schwer in Einklang zu bringen." Die Klarheit der Rechtsordnung und ihre Verständlichkeit litten.

"Das redliche Bemühen um Einzelfallgerechtigkeit stößt deshalb schnell an Grenzen", sagte Harbarth und nannte als Beispiel das Steuerrecht. Der Verfassungsrichter betonte ferner, dass er die Frage für "sicher nicht naiv" halte, ob es nicht an der Zeit wäre, statt fortlaufend neue Gesetze zu beschließen auch mal welche aufzuheben. Als positives Beispiel nannte Harbarth das vereinzelt angewendete Verfahren, Gesetze nur befristet zu erlassen: "Damit wird der Gesetzgeber immer wieder gezwungen, die Notwendigkeit der Regelung zu hinterfragen."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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