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AfD klagt gegen Bundesverfassungsgericht: Keine Extrawürste für ausgewählte Journalisten

Archivmeldung vom 23.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Stephan Brandner (2021)
Stephan Brandner (2021)

Bild: AfD Deutschland

Die Alternative für Deutschland klagt vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen das Bundesverfassungsgericht. Ziel ist es, die offenbar seit Jahrzehnten durchgeführte Praxis des Bundesverfassungsgerichtes, ausgewählte Journalisten vorab und vertraulich über seine Urteile zu informieren, zu beenden.

Der stellvertretende Bundessprecher, Jurist und ehemalige Rechtsausschussvorsitzende des Deutschen Bundestages, Stephan Brandner, macht deutlich, dass das Vorgehen des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Sommer zu Äußerungsbefugnissen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), rechtswidrig war und die AfD unter anderem in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt hat.

Wörtlich meint Brandner hierzu: „Die Praxis des Bundesverfassungsgerichts, bestimmte ausgewählte Medienvertreter vorab über das Urteil zu informieren, stellt für die Verfahrensbeteiligten einen riesigen Nachteil dar: während die Presse schon am Vorabend den Ausgang des Verfahrens und die wesentlichen Argumente kennt und sich entsprechend auf Interviews im Nachgang der Urteilsverkündung vorbereiten kann, müssen die Beteiligten spontan reagieren. Dass auch nur ausgewählte Pressevertreter informiert werden, stellt eine weitere willkürliche Ungleichbehandlung dar, die inakzeptabel ist. Wir fordern das Bundesverfassungsgericht daher auf, von dieser Praxis abzulassen und seinerseits rechtmäßig zu agieren.“

Quelle: AfD Deutschland

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