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Hartz-IV-Sanktionen: Zwei Milliarden Euro von Jobcentern einbehalten

Archivmeldung vom 25.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Jobcenter Bild:  blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Jobcenter Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

In Zusammenhang mit Hartz-IV-Sanktionen sind in den zurückliegenden zehn Jahren mehr als zwei Milliarden Euro von Deutschlands Jobcentern einbehalten worden. Das geht aus der Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann hervor, über welche die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Montagsausgaben berichten. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Sanktionen gegen erwerbsfähige Hartz-IV-Empfänger demnach auf gut 178 Millionen Euro.

136.799 Leistungsberechtigte waren 2017 mit mindestens einer Sanktion belegten worden. Die durchschnittliche Höhe der verhängten Sanktionen lag bei 109 Euro. Bei Verstößen gegen Jobcenter-Auflagen kann das Arbeitslosengeld zunächst um 30 Prozent reduziert werden, bei der zweiten Sanktion um 60 Prozent. Zimmermann kritisierte diese Praxis. "Anstatt die Menschen mit Sanktionsinstrumenten permanent unter Druck zu setzen und Leistungen zu kürzen, sollte die Bundesregierung daran arbeiten, wie mehr und fair entlohnte Arbeitsplätze entstehen können", sagte die Bundestagsabgeordnete dem RND. "Die Sanktionen verstoßen insbesondere gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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