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AfD-Bundestagsfraktion möchte § 130 StGB reformieren, nicht abschaffen

Archivmeldung vom 26.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
AfD-Bundestagsfraktion möchte § 130 StGB reformieren, nicht abschaffen
AfD-Bundestagsfraktion möchte § 130 StGB reformieren, nicht abschaffen

Bild: AfD Deutschland

Es soll unter anderem die gruppenbezogene Verunglimpfung strafbar werden. Es sind Presseberichte erschienen, wonach angeblich ein Gesetzesentwurf zur Abschaffung des § 130 StGB seitens der AfD-Bundestagsfraktion erarbeitet worden sei. Das ist nicht korrekt. Eine Abschaffung des § 130 StGB ist im Arbeitskreis Recht nie thematisiert worden.

Diese Absicht hat auch nie bestanden, heißt es von der AfD-Bundestagsfraktion. Der Arbeitskreis Recht hat darüber beraten, diesen Paragraphen dahingehend zu reformieren, dass Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Es soll unter anderem die gruppenbezogene Verunglimpfung strafbar werden, so die AfD-Fraktion.

Hier finden Sie den Paragraphen 130 (Volksverhetzung): https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html.

Quelle: AfD Deutschland

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