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Ablehnung einer Umweltzone für Wiesbaden: Landesregierung versagt bei der Luftreinhaltung

Archivmeldung vom 08.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gisela Peter  / pixelio.de
Bild: Gisela Peter / pixelio.de

Auf scharfe Gegenrede der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN trifft die Ankündigung des hessischen Verkehrsministeriums und des hessischen Umweltministeriums keine Umweltzone in der Stadt Wiesbaden zu genehmigen.

„Die sehr hohen Luftschadstoffwerte beim Stickoxid und die hohen Schadstoffwerte beim Feinstaub machen es dringend notwendig, dass im Luftreinhalteplan Ballungsraum Rhein-Main eine Umweltzone als geeignete Maßnahme von Land vorgesehen wird. Das dies nun von den Ministerien verweigert wird, ist angesichts der massiven Grenzwertüberschreitungen bei den Stickstoffdioxidwerten nicht nachvollziehbar“, kommentiert die verkehrspolitische Sprecherin der GRÜNEN Karin Müller.

Die Bewohner der Wiesbadener Innenstadt und der hoch belasteten Stadtteile hätten einen Anspruch auf Schutz ihrer Gesundheit und sollten daher nicht mit einer mehrfachen Überschreitung der zulässigen Grenzwerte belastet werden. So liege der gemessene Wert der Stickoxidbelastung am ersten Ring in Wiesbaden bei 90 bzw. 80 µg pro m³ Luft. Zulässig sind allerdings nur Höchstwerte von 40 µg pro m³ Luft. Selbst dieser Grenzwert stelle nur ein Mindestmaß an Gesundheitsschutz dar. In anderen Ländern sei der Grenzwert geringer so z. B. in der Schweiz bei 30 µg pro m³.

„Für den Ballungsraum Rhein-Main und insbesondere für Wiesbaden sind daher alle Maßnahmen zur Minderung zu ergreifen. Eine auch für Wiesbaden in einem Gutachten nachgewiesene wirksame Maßnahme stellt die Umweltzone dar wie sie auch schon in Frankfurt erfolgreich eingeführt wurde. Warum die Ministerien jetzt den Luftreinhalteplan ohne auch nur eine geeignete Maßnahme fortschreiben wollen ist unverständlich und mit Blick auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung fahrlässig. Das Land läuft zudem sehenden Auges in ein Vertragsverletzungsverfahren bei der Europäischen Union hinein. Es drohen mehrere Mio. Euro als Strafgelder und die Aufforderung der Europäischen Union den unzureichenden Plan nachzubessern“.

Bezeichnenderweise sei es erneut das von der FDP geführte Wirtschafts- und Verkehrsministerium das sowohl beim Fluglärmschutz als auch jetzt bei der Luftreinhaltung nicht im Mindesten den Anforderungen an eine gesunde Umwelt gerecht werde.

Quelle: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag

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