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BGH-Präsidentin hält Leihmutterschaft für problematisch

Archivmeldung vom 19.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Alexandra Bucurescu / pixelio.de
Bild: Alexandra Bucurescu / pixelio.de

Die neue Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg, hat zur Leihmutterschaft erklärt, sie halte es für "problematisch, wenn Verträge über den Körper einer dritten Person geschlossen werden". "Was mich daran nachhaltig stört, ist die Entgeltlichkeit", sagte Limperg im Gespräch mit der F.A.Z. (Freitagsausgabe). "Die Vertragsparteien verhandeln nicht auf Augenhöhe – wirtschaftliche Not trifft hier auf wirtschaftliche Potenz." Wenn Leihmutterschaft zu einem Geschäftsmodell werde, "lauern überall Gefahren".

Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass ein deutsches Paar, das bei einer US-Leihmutter ein Kind bestellt hat, rechtlich als dessen Eltern gilt. Dazu sagte Limperg, sie fürchte, dass "die tatsächliche Entwicklung, das deutsche Verbot der Leihmutterschaft im Ausland zu umgehen, schon sehr weit fortgeschritten ist". Die Justiz allein werde das Problem nicht lösen können, damit müsse sich der Gesetzgeber beschäftigten.

Im Interview mit der F.A.Z. fügte sie hinzu: "Ich habe großes Verständnis, dass Eltern mit unerfülltem Kinderwunsch nach anderen Möglichkeiten suchen. Aber man kann auch nicht alles `machen` – weder am Anfang noch am Ende des Lebens".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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