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NRW will Klagen gegen Kinderlärm auf Sportplätzen verhindern

Archivmeldung vom 09.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sportplatz, Fußball, Kind (Symbolbild)
Sportplatz, Fußball, Kind (Symbolbild)

Bild: M. Glathe / pixelio.de

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will bundesweit durchsetzen, dass Anwohner nicht mehr gegen Kinderlärm auf Sportplätzen klagen können. Das sieht eine Bundesratsinitiative des Landes vor, über welche die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Donnerstagsausgaben berichten.

Danach soll im Bundes-Immissionsschutzgesetz klargestellt werden, dass Geräusche, die von Kindern beim Spielen auf Sportplätzen entstehen, nicht als "schädliche Umwelteinwirkung" eingestuft werden können. "Wir wollen, dass sich Mädchen und Jungen auf Sportanlagen frei bewegen und austoben dürfen und Sport und Spaß nicht ausgebremst werden", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) dem RND. 2011 hatte der Bundestag eine derartige Änderung für Kitas und Spielplätze beschlossen. Seitdem dürfen bei der Beurteilung der dort entstehenden Geräusche die normalerweise geltenden Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.

Damit kann gegen Kinderlärm auch nicht geklagt werden. Sportanlagen sind allerdings mit dem Argument nicht einbezogen, die Regelung sei hier nicht praktikabel und führe besonders bei altersgemischten Gruppen zu Abgrenzungsfragen und Vollzugsschwierigkeiten. Mit dieser Begründung hatte die Bundesregierung auch 2017 einen ersten Anlauf Nordrhein-Westfalens abgelehnt, die Regelungslücke zu schließen. "Aus unserer Sicht macht es keinen Unterschied, ob Kinderlärm von einem Spielplatz oder einem Sportplatz ausgeht. Es gibt also keinen Grund, an dieser Ungleichbehandlung festzuhalten", sagte Heinen-Esser. Die Bedenken der Bundesregierung würden im vorliegenden Gesetzesantrag aufgegriffen. "Bei einer altersgemischten Nutzung von Sportplätzen besteht immer die Möglichkeit, Kinder den Jugendlichen gleichzustellen, so dass die Privilegierung entfallen kann", sagte sie. Die Ministerin will nach eigenen Angaben das Thema auch im Rahmen der Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern aufgreifen, die Ende dieser Woche in Hamburg tagt. Der Bundesrat soll sich am 17. Mai mit dem Antrag des Landes beschäftigen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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