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Strafbefreiende Selbstanzeige: Finanzstaatssekretäre beraten über Verschärfung

Archivmeldung vom 06.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de
Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de

Am Donnerstag beraten die Finanzstaatssekretäre von Bund und Ländern über eine Verschärfung der strafbefreienden Steuerselbstanzeige. "Baden-Württemberg setzt sich für eine zweifache Verdoppelung ein: Die Verdoppelung der Erklärungspflicht bei Selbstanzeigen von fünf auf zehn Jahre und die Verdoppelung des zu zahlenden Strafzuschlags auf hinterzogene Steuern von fünf auf zehn Prozent", sagte der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD) der F.A.Z..

Wenn Steuersünder mehr als 50.000 Euro hinterzogen haben, ist bisher ein einmaliger Strafzuschlag von fünf Prozent fällig - zusätzlich zu den Verzugszinsen von sechs Prozent pro Jahr.

Der SPD-Politiker geht mit seiner Forderung über die Vorschläge der Facharbeitsgruppe von Bund und Ländern hinaus, die eine Reform der strafbefreienden Selbstanzeige vorbereitet hat.

Wie die F.A.Z. weiter berichtet, sind in Nordrhein-Westfalen allein im Januar 783 Selbstanzeigen eingegangen. Das sind nach Angaben des Blatts mehr als vier Mal so viele wie zwölf Monate zuvor. "Die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige muss einer Revision unterzogen werden", mahnte NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD). "Sie darf weder zu dem Eindruck führen, Steuerbetrug am Gemeinwesen ist ein Kavaliersdelikt, noch dürfen die, die sich selbst anzeigen, am Ende günstiger davonkommen als die, die von vornherein ehrlich waren."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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