Netzagentur: Noch keine Strafen beim Bruch von Mobilfunk-Auflagen
In der Bundesrepublik werden Mobilfunkunternehmen klare Auflagen für den Netzausbau gemacht - bislang wurden Verstöße allerdings noch nie geahndet. In Deutschland sei noch "kein Bußgeld im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens" verhängt worden, bestätigte ein Sprecher der zuständigen Bundesnetzagentur Recherchen des "Handelsblatts".
In den vergangenen Jahren paarte das Amt immer wieder die Versteigerung
von Frequenzen mit konkreten Zielen für den Netzausbau. In diesem Jahr
ersparte die Bundesnetzagentur den Mobilfunkern eine möglicherweise sehr
teure Frequenzauktion und verlängerte vor allem gegen strengere
Ausbauverpflichtungen bestehende Frequenzen. Bundesnetzagentur-Präsident
Klaus Müller begründete das Vorgehen: "Es geht nicht um
Staatseinnahmen, es geht um eine bessere Mobilfunkversorgung sowie mehr
Wettbewerb."
Kritiker werten das Fehlen von konkreten Sanktionen
als Gefahr für den Netzausbau in der Bundesrepublik. Sven Knapp, Leiter
des Hauptstadtbüros des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko),
sagte: "Dass die Bundesnetzagentur sich scheut, Bußgelder gegen die
Mobilfunknetzbetreiber zu verhängen, ist unverständlich und sachlich
nicht zu rechtfertigen." Es zeige, dass Versorgungsauflagen für die
Netzbetreiber "bloße Lippenbekenntnisse" seien.
Am 11. Juli
entscheidet der Bundesrat über eine Änderung des
Telekommunikationsgesetzes, das den Netzausbau in Deutschland weiter
forcieren soll.
Quelle: dts Nachrichtenagentur