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Finanzministerium forciert Umstellung von Registrierkassen

Archivmeldung vom 24.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Registrierkasse (2011)
Registrierkasse (2011)

Foto: Tokaito
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesfinanzministerium hat die Bundesländer in einem Schreiben gebeten, die Verlängerung der Frist zur Umstellung von Registrierkassen bis zum 31. März 2021 nicht umzusetzen.

"Eine Verlängerung des Übergangszeitraums würde die Intention und den Zweck dieses Gesetzes und damit die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, die letztlich allen schadet, konterkarieren", sagte ein Sprecher des Ministeriums der "Süddeutschen Zeitung".

Inzwischen haben alle Bundesländer außer Bremen, Berlin und Brandenburg die Frist von Ende September 2020 auf Ende März 2021 verschoben, berichtet die SZ unter Berufung auf eigene Informationen. Grund dafür sei die Corona-Pandemie. Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums bezeichnete das als "zumindest befremdlich" und "nicht zielführend". Thomas Eigenthaler, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, befürchtet, dass das 2016 verabschiedete Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen nun scheitern könnte. Schlimmstenfalls sei man Ende März 2021 so weit wie heute. 2021 stünden sechs Landtags- und die Bundestagswahlen an. "Es ist unwahrscheinlich, dass das Gesetz ausgerechnet dann scharf gestellt wird", sagte er. Kritik gibt es auch daran, dass die Bundesländer eine bislang nicht zertifizierte Cloud-Lösung als Option für eine technische Lösung anführen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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