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Bürgermeister in Rheinland-Pfalz haben von der Thüga nebenbei zuviel eingesackt

Archivmeldung vom 24.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Joachim Paul (2019)
Joachim Paul (2019)

Bild: AfD Deutschland

Wie in den Medien berichtet, sitzen und saßen die (Ober-)Bürgermeister mehrerer rheinland-pfälzischer Städte im Beirat der Thüga AG. Vertreter von Koblenz, Frankenthal, Pirmasens, Alzey, Kaiserslautern, Ingelheim, Haßloch, Germersheim und Grünstadt sind Teil des Gremiums. Seit 2010 erzielten sie bei der Thüga AG Einnahmen von insgesamt mehr als 330.000 Euro.

Vergütungen für Beiratstätigkeiten sind zwar per se nicht verboten. Allerdings sind dabei vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Regeln einzuhalten. Angesichts der bekannt geworden Zahlen sieht die die AfD-Landtagsfraktion einen Handlungsbedarf und möchte der Sache auf den Grund gehen.

Joachim Paul, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD im Landtag Rheinland-Pfalz dazu: „Nicht nur SPD-Oberbürgermeister standen an der Mitnahme-Pyramide ganz oben, sondern auch zwei Oberbürgermeister der CDU. Vorne mit dabei ist der CDU-Oberbürgermeister Dr. Bernhard Mattheis aus Primasens, der nach SWR-Recherchen mindestens auf 25.300 Euro kommt. Gleich danach reiht sich der CDU-Oberbürgermeister Christoph Burkhard ein, der eine Summe von mindestens 23.000 Euro eingesteckt hat.“

Joachim Paul weiter: „In § 4 II der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten (NebVO) heißt es explizit, dass auch Tätigkeiten bei Unternehmen, die sich ganz oder überwiegend in öffentlicher Hand befinden, bzw. ganz oder überwiegend durch öffentliche Mittel gefördert werden, als ‚Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst‘ zu verbuchen sind. Übersteigen die Einkünfte eines Jahres in diesem Bereich zusammengenommen eine Grenze von 6.200 Euro, muss der Überschuss an die Stadtkasse abgeführt werden. Addiert man die Einkünfte aus den verschiedenen Thüga-Gremien zu den sonstigen Einkünften der Bürgermeister, führt dies in vielen Fällen zu einer signifikanten Überschreitung der Einkommensgrenze. Deklariert wurden die Einkünfte allerdings als ‚Einnahmen aus der Tätigkeit für Privatunternehmen‘, für die es eine solche Deckelung nicht gibt.

Die Ratsfraktion Koblenz hat bereits eine entsprechende Anfrage gestellt. Wir wollen auf kommunaler und Landesebene Aufklärung und Transparenz. Weiter wollen wir die juristische Prüfung von Rückforderungen durch die Kommunen erreichen. Von SPD und CDU ist angesichts der Mitnehmer kein Drang zur Aufklärung zu erwarten. Diese wird die AfD leisten. Im Namen der Steuerzahler.“

Quelle: AfD Deutschland

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