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Gewerkschaft gegen Schaffung eines Polizeibeauftragten

Archivmeldung vom 25.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Torsten Bogdenand / pixelio.de
Bild: Torsten Bogdenand / pixelio.de

Der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, Ernst G. Walter, lehnt die Schaffung eines Polizeibeauftragten für den Bund strikt ab. "Wir brauchen keinen hoch-dotierten Polizeibeauftragten in der B-Besoldung, nur um das politische Gewissen zu beruhigen und womöglich verdiente Politiker mit gut bezahlten Posten zu versorgen", sagte Walter dem "Handelsblatt". "Bei innerdienstlichen Problemen stehen allen Kolleginnen und Kollegen jederzeit die in der Bundespolizei vertretenen Polizeigewerkschaften als kompetente und vertrauensvolle Ansprechpartner mit Rat, Tat und Rechtsschutz zur Seite."

Walter wandte sich damit gegen einen Vorstoß der Grünen. Deren Innenexpertin Irene Mihalic hatte sich für die Einsetzung eines beim Bundestag angesiedelten Beauftragten für Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zollverwaltung ausgesprochen und dies mit aktuellen Zahlen des Bundesinnenministeriums zur Nutzung der Vertrauensstelle der Bundespolizei begründet. "Nur 214 Eingaben in drei Jahren bei über 40.000 Mitarbeitern zeigen deutlich, dass die Vertrauensstelle kaum angenommen wird", sagte Mihalic dem "Handelsblatt".

"Das liegt daran, dass die Stelle nicht unabhängig, sondern in die Hierarchie der Bundespolizei eingebettet ist." Der Polizeigewerkschafter Walter sagte dazu: "Manchmal kommt es mir bei dieser Diskussion so vor, als wenn man Probleme, die es nicht gibt, unbedingt herbeireden will." Es gebe keinen Grund, in der Bundespolizei etwas zu verbergen. "Alle Bundes-Polizistinnen und -Polizisten sind gut ausgebildet und wissen, was sie zu tun und zu lassen haben." Und wenn jemand nicht rechtskonform verhalte, greife das Straf- oder Disziplinarrecht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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