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AOK Baden-Württemberg warnt vor Doppelstrukturen in der Pflege

Archivmeldung vom 01.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

"Parallele Versorgungsstrukturen in der Pflegeberatung helfen den betroffenen Menschen nicht weiter", kritisiert Dr. Christopher Hermann das am Donnerstag (01.12.2016) vom Bundestag beschlossene dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III). Dieses sieht unter anderem vor, die Pflegeberatung im Rahmen von Modellvorhaben von den Pflegekassen auf die Kommunen zu übertragen. In Baden-Württemberg könnte es dann ab dem kommenden Jahr acht Modellkommunen geben.

"Die AOK Baden-Württemberg unterstützt schon heute ihre rund 200.000 pflegebedürftigen Versicherten mit qualitativ hochwertigen Pflegeberatungen und Pflegeleistungen und wird dies auch weiterhin tun", so Hermann weiter. "Allein 100 hochqualifizierte Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sind hierzu im ganzen Land im Einsatz und beraten vor allem im häuslichen Umfeld."

Bei der Umsetzung des Gesetzes seien jetzt Parallelstrukturen zu vermeiden, dafür müssten bestehende Netzwerke gestärkt werden. "Das geht nur mit klar definierten Verantwortlichkeiten und wenn sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen. Hier gilt es die Möglichkeiten des Gesetzes zu nutzen, bei der Durchführung der Modellkommunen einen Beirat mit allen Beteiligten einzurichten", betont der Chef der Südwest-AOK.

Quelle: AOK Baden-Württemberg (ots)

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