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Justizministerin mahnt Regelung für "digitales Erbe" an

Archivmeldung vom 23.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Katarina Barley Bild: Steffen Voß, on Flickr CC BY-SA 2.0
Katarina Barley Bild: Steffen Voß, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) fordert von Internetkonzernen und Betreibern sozialer Netzwerke, ihre Nutzer möglichst zügig, aktiv und besser über die Bedeutung ihres digitalen Nachlasses aufzuklären. "Die Identität in sozialen Netzwerken ist untrennbar mit einer Person verbunden, und unsere Daten gehören zu unserem Vermögen", sagte Barley dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" .

"Es geht bei unseren digitalen Profilen um einen höchstpersönlichen Bereich, der besonders geschützt werden muss. Es ist deshalb die Aufgabe der sozialen Netzwerke und Plattformbetreiber, ihre Nutzerinnen und Nutzer darüber zu informieren, wie sie ihren eigenen digitalen Nachlass regeln können", sagte die SPD-Politikerin. "Dazu gehören leicht zugängliche und verständliche Einstellungen. Gleichzeitig muss auch gewährleistet sein, dass Angehörige in einer schwierigen Phase der Trauer und des Verlust an ihr digitales Erbe gelangen."

Die Justizministerin bezieht sich mit ihren Forderungen auf ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, wonach zum Beispiel Facebook-Konten zum Erbe Verstorbener gehören wie Tagebücher oder persönliche Briefe auch. Datenschutzrecht werde damit nicht verletzt. Barley sagte dem RND, dies sei ein wichtiges Urteil, mit dem der Bundesgerichtshof für mehr Klarheit beim digitalen Erbe gesorgt hat. Wer nicht möchte, dass nach seinem Tod der digitale Nachlass an die Erben geht, muss konkret hinterlassen, was dann mit welchen Daten passieren soll.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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