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Überfällige Entlastung: Behinderten-Pauschbetrag soll verdoppelt werden

Archivmeldung vom 29.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Steuererklärung (Symbolbild)
Steuererklärung (Symbolbild)

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Der SoVD befürwortet die vorgesehene Entlastung, über die Bundestag und Bundesrat in der jetzigen Form noch entscheiden werden. "Die aktuelle Entwicklung ist sehr ermutigend für die über sieben Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland. Das ist ein sehr gutes und starkes Zeichen", unterstreicht SoVD-Präsident Adolf Bauer. Deshalb sei "der Gesetzgeber aufgerufen", das Vorhaben zu bewilligen.

Die Behindertenpauschbeträge sind in der Höhe seit 45 Jahren nahezu unverändert. Sie werden nach Worten von Adolf Bauer der Lebenswirklichkeit behinderter Menschen "vorne und hinten nicht gerecht". "Mit Blick auf die Lohn- und Preisentwicklungen seit 1975 ist offensichtlich, dass die Behindertenpauschbeträge die behinderungsbedingten Mehraufwendungen in keinster Weise abbilden. Der Pauschbetrag sollte dynamisiert werden, so dass er künftig automatisch steigt."

Zudem ist im Gesetzentwurf die Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags geplant und der Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner 50.

Quelle: SoVD Sozialverband Deutschland (ots)

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